sollten sie mittellos und daher nicht in der lage sein,die notwendigen mittel der hin und rückreise zu bestreiten ,so kann ihnen auf antrag im voraus eine entschadigung für die not wendigen reisekosten gewahrt werden .mit dem antrag ist ein nachweis über ihre wirtschaft lichen verhaltnisse ,(verdiendstbecheinigung ,renten order sozial hilfebescheid,bescheinigung über arbeitlosengeld) vorzulegen und anzugeben ,wie viele personen sie von ihrem einkommen unterhalten.regelmassig werden die mittel in form von fahr karten der zweiten wagenklasse des öffentlichen personenverkehr zur verfügung gestelt.eine auszahlung kommt nur in ausnahme fallen in betracht. den antrag auf gewahrung einer reiseentschadigung können sie bei dem im briefkopf bezeichneten gericht ,in eilfallen auch bei dem für ihren aufenthaltsort zustandigen amtsgericht stellen. bitte stellen sie den antrag unverzüglish nach erhalt dieser ladung .geben sie bitte bei allen eingaben die oben genannte geschaftsnummer an und fügen sie für jeden verfahrensbeteiligten je eine abschrift bei.bitte teilen sie dem gericht etwaige anderungen ihrer anschrift sofort mit,damit sie jederseit erreichbar sind